Jobcenter
Jobcenter Spree-Neiße
In Deutschland gibt es für alle Menschen, die auf Grund der Dauer der Arbeitslosigkeit keine Leistungen mehr von der Agentur für Arbeit bekommen, Bürgergeld. Beantragung und Beratung zu dieser Unterstützungsleistung erhält man im Jobcenter.
Hat eine Familie diese Leistungen beantragt, zählen die Kinder und Jugendlichen, sofern sie im Haushalt der Eltern leben, mit zur Bedarfsgemeinschafft und erhalten ebenfalls Unterstützungsleistungen.
Da diese Leistungen Gelder vom Staat sind, wurde per Gesetz festgelegt, dass auch die Kinder und Jugendlichen in regelmäßigen Abständen im zuständigen Jobcenter vorsprechen müssen.

Jugendfallmanagement
Um die Gruppe der Kinder und Jugendlichen individuell und altersgerecht betreuen und beraten zu können, gibt es im Jobcenter Spree-Neiße ein sogenanntes Jugendfallmanagement. Dies besteht aus sieben Beraterinnen und Beratern.
Die Jugendfallmanager:innen (JFM) laden die Jugendlichen ab dem 15. Lebensjahr zu Gesprächen ein. Bis zum 18. Lebensjahr muss immer eine erziehungsberechtigte Person bei diesen Gesprächen dabei sein.
Mit den Beratungen sollen die Bedarfe der Jugendlichen ermittelt werden, um gut in ein Berufsleben zu starten und so schnell selbst eigenes Geld verdienen zu können.
Hierfür stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung.
Broschüre Wegweiser zur Ausbildungsaufnahme

Außenstelle Forst
Richard-Wagner-Straße 37
03149 Forst (lausitz)
Telefon: 035 62 - 69 81-955 41
Außenstelle Spremberg
Gerberstraße 3 a
03130 Spremberg/Grodk
Telefon: 035 63 - 57-255 88
Außenstelle Guben
Bahnhofstraße 4
03172 Guben
Telefon: 035 61 - 547-655 01
Außenstelle Cottbus Land
Makarenkostraße 5
03050 Cottbus
Telefon: 0355 - 866 94-355 02