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Kinder- und Jugendbeteiligung

 im Landkreis Spree-Neisse

 

Über uns

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Beteiligung & Jugendpolitik

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Beteiligung

Beteiligung ist ein wichtiges Recht für alle Kinder und Jugendlichen und es ist die Pflicht der Kommunen Kindern und Jugendlichen diese Beteiligung zu ermöglichen!

 

Rechtliche Grundlagen:

UN Kinderrechtskonvention, Artikel 12

Achtung der Meinung von Kindern - Kinder haben das Recht, ihre Meinung zu Angelegenheiten, die sie betreffen zu äußern. Erwachsene sollen Kindern zuhören und ernst nehmen.

 

Brandenburgisches Kinder- und Jugendschutzgesetz (BbgKJG), § 12

Es ist festzustellen, wer zu welchem Thema und in welcher Form zu beteiligen ist. Die Interessen und Bedürfnisse der jeweiligen Gruppen sind zu ermitteln und angemessen zu berücksichtigen.

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgVerf), § 19

Die Kommunen sichern Kinder und Jugendlichen in allen sie berührenden Belangen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte.

 

Wie kann Beteiligung aussehen?

 

Wenn in deiner Gemeinde etwas gebaut oder geplant werden soll, dann muss die Gemeindeverwaltung die befragen, die davon betroffen sind.

Beim Umbau der Grundschule sind das die Schülerinnen und Schüler, beim Bau eines Spielplatzes die Kinder, die in der Nähe wohnen und ihn benutzen sollen, bei der Neugestaltung der Skaterbahn die Jugendlichen, die sich dort aufhalten.

Mit den Gruppen, die davon betroffen sind müssen Gespräche geführt und Workshops gemacht werden. Die Ergebnisse sind dann offen zu kommunizieren. Sollten Wünsche und Anregungen nicht umsetzbar sein, dann müssen die Kinder und Jugendlichen darüber informiert werden.

 

 

 

Workshop

Kinder- und Jugendbeiräte

 

In manchen Gemeinden gib es auch Kinder- und Jugendbeiräte. Das sind Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen. Sie sind so ähnlich aufgebaut sind wie z.B. Seniorenbeiräte. Also einige Kinder und Jugendliche nehmen an Sitzungen der Gemeindevertreter teil oder am Jugendhilfe- oder dem Bildungsausschuss teil.

Sie können so ihre Meinungen und Wünsche anbringen und sich Gehör verschaffen.

 

 

  • Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) 
    Kontakt:

  • Guben
    Kontakt:

  • Spremberg/Grodk
    Kontakt:

  • Gemeinde Schenkendöbern
    Kontakt:

  • Drebkau/Drjowk
    Kontakt: