Jugendschutz & Recht
Jugendschutz geht alle an? Ist das wirklich so? Ja! Du hast ein eigenes Gesetz, welches Dich schütz und Alle müssen sich daran halten, auch die Erwachsenen! Tatsächlich ist das Jugendschutzgesetz an die Erwachsenen gerichtet, weil diese bei Nicht-Einhaltung Strafen erhalten können. Dennoch solltest Du Dich auch auskennen!
Der Jugendschutz findet in der Öffentlichkeit statt. Genaugenommen heißt das, wenn Du Deine Haustür hinter Dir schließt, gilt das Jugendschutzgesetz. Ob in der Disco, im Kino, in Gaststätten - überall in der Öffentlichkeit.
Wenn Du Fragen hast, kannst Du sie gerne hier stellen:
Melanie Schur
Sachbearbeiterin Jugendschutz
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Tel.: 03562 986 15144
Ansonsten stöbere gerne hier zu den verschiedenen Themen:
Rauchen
Der beste Weg mit dem Rauchen aufzuhören ist, wenn du gar nicht erst damit anfängst. Sei cool und sag nein.
Erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr ist es überhaupt gesetzlich erlaubt Zigaretten, Shishas, Nicotin und viele andere solcher Produkte zu kaufen und zu konsumieren. Wenn du es bis dahin ohne geschafft hast, spar es dir, überhaupt erst anzufangen. Wenn du bereits rauchst, ist es an der Zeit aufzuhören. Lass dich beraten und melde dich bei uns.
Alkohol
Mal ein Gläschen Wein zum Geburtstag, warum nicht, wenn du alt genug bist. Doch der Grat zwischen voll super und super voll ist ziemlich schmal. Erst mit 16 Jahren ist es dir erlaubt Wein oder Bier in der Öffentlichkeit zu trinken. Doch die gesetzliche Erlaubnis heißt nicht, dass du regelmäßig unkontrolliert Alkohol trinken solltest. Genieße ihn mit Bedacht, denn der unkontrollierte Konsum kann fatale gesundheitliche Folgen haben. Die besten Entscheidungen trifft man ohnehin mit einem klaren Kopf.
Du bist noch keine 16 Jahre, möchtest aber dennoch zu deiner Jugendweihe oder Konfirmation mit einem Schluck Sekt anstoßen, dann frag deine Eltern. In ihrem Beisein ist das erlaubt, wenn du mindestens 14 Jahre alt bist, doch das sollte eine Ausnahme bleiben. Nicht jeder Anlass ist ein Grund zu trinken.
Erst wenn du volljährig, also 18 Jahre alt bist, ist es dir erlaubt auch Spirituosen zu erwerben und zu konsumieren. Doch denke genau darüber nach, ob du das wirklich willst, denn wer braucht schon Alkohol, wenn das echte Leben so viele tolle Momente bereithält.
Drogen
Nach der Schule ein Joint zum runterkommen und am Wochenende eine kleine Pille zum Wachbleiben, warum eigentliche nicht, dass machen doch viele so. So schlimm kann das nicht sein, ist ja schließlich nicht jeden Tag…
Doch ganz so harmlos, wie so viele meinen, ist es eben dann doch nicht. Der Konsum von Drogen kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen für dich haben, sowohl psychisch als auch körperlich und das bereits beim einmaligen Gebrauch. Je nach Substanz, Menge, Häufigkeit und Intensität treten unterschiedliche Gefährdungen auf, denen du dich aussetzt, wie zum Beispiel ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfälle oder Lungenschäden. Dein Gedächtnis kann beeinträchtigt werden, was zu Konzentrationsschwierigkeiten oder Sprachstörungen führt. Aber auch deine Persönlichkeit und dein Verhalten können sich verändern, bis hin zu Psychosen, was infolge Abbrüche von Freundschaften oder Familienmitgliedern nach sich ziehen kann. Es gibt noch zahlreiche weitere Risiken, immer abhängig von Art und Menge der Substanz. Alle aufzuführen wäre an dieser Stelle zu viel.
Mach dir bewusst, dass jede Art von Drogen Einfluss auf deine Gesundheit und dein Umfeld haben und stets Folgen daraus resultieren. Wenn du mehr zu bestimmten Bereichen erfahren möchtest oder Hilfe brauchst, weil du oder Freunde vielleicht bereits Erfahrungen haben, dann melde dich gern.
Medien
Wie auch bei Filmen üblich, sind Computer- oder Onlinespiele in entsprechende Altersgruppierungen gegliedert, nur, dass hier nicht die Bezeichnung FSK gilt, sondern USK. Das Prinzip und auch der Hintergrund, nämlich dich zu schützen, ist jedoch das selbe. Nicht in jedem Alter darf alles freigespielt werden, genauso, wie nicht in jedem Alter jeder Film geschaut werden darf. Willst du ein Spiel im Handel kaufen, so wirst du vermutlich nach deinem Ausweis gefragt. Der Verkäufer oder die Verkäuferin möchte sichergehen, dass das Spiel, welches du dir ausgesucht hast, auch für dein Alter geeignet ist. Tatsächlich ist der Gang in den Laden aber kaum noch üblich. Vermutlich bestellst du lieber im Internet oder lädst dir direkt etwas herunter. Doch auch hier gilt es, die Altersbegrenzungen zu beachten. Bestelle nichts ohne das Wissen deiner Eltern, was ebenso für das Herunterladen von Spielen und anderen Dingen gilt. Deine Eltern vertrauen dir.
Viele Angebote im Internet sind vermeintlich kostenlos, doch der Schein kann trügen. Sei sehr vorsichtig und aufmerksam, wenn du im Netz unterwegs bist und frage lieber nochmal bei jemanden nach, bevor du etwas Unüberlegtes tust. Sei auf der Hut bei der Herausgabe von persönlichen Daten, denn ganz schnell kannst do auf einen Betrug reinfallen. Vermeide Internetseiten, die dir fremd sind oder komisch vorkommen und öffne keine links, die mal eben aufpoppen, denn schneller als du denkst, hat sich jemand in deinen Rechner oder in dein Smartphone gehackt und richtet damit riesigen Schaden an.
Haben du und deine Klasse Lust auf ein Projekt zum Thema Medien und Social-Media, dann meldet euch und wir schauen gemeinsam, was wir auf die Beine stellen können.
Ausgehen
Endlich ist mal wieder was los in deiner Gegend, ein Festival am Strand mit Live-Musik, eine Disco im Clubhaus oder eine Motto Party in der Dorfkneipe….
Na klar willst du dort hin. Doch geht das überhaupt, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, also volljährig? Und wenn ja, wie lang darfst du bleiben? Im Jugendschutzgesetz gibt es dazu klare Regelungen.
| Aufenthalt in: | ab 12 Jahre | ab 14 Jahren | ab 16 Jahren |
| Gaststätte | Die Jugendlichen dürfen in der Regel nicht allein in einer Gaststätte sein. Es gibt jedoch Ausnahmen für Essen oder Trinken zwischen 05:00 Uhr und 23:00 Uhr, für Reisen oder für Veranstaltungen von anerkannten Jugendvereinen. Die Regelungen werden durch die Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person aufgehoben. | Jugendliche von 14 und 15 Jahren unterliegen denselben Regelungen wie 12 bis 13-jährige. | Jugendliche dürfen bis 24:00 Uhr, ohne Begleitung in einer Gaststätte aufhalten. Danach ist die Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person erforderlich. |
| Nachtclub, Spielhalle, und ähnliches | Der Aufenthalt ist nicht gestattet, auch nicht in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person. | Der Aufenthalt ist nicht gestattet, auch nicht in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person. | Der Aufenthalt ist nicht gestattet, auch nicht in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person. |
| Öffentliche Tanzveranstaltung, Disco u.a. | Der Besuch ist nicht gestattet. Ausnahme ist, wenn die Veranstaltung von einem anerkannten Jugendhilfeträger organisiert wird oder das Kind selbst eine Aufführung gibt. In diesen Fällen ist ein Verbleib, ohne Begleitung, bis 22:00 Uhr gestattet. | Der Besuch ist nicht gestattet. Ausnahme ist, wenn die Veranstaltung von einem anerkannten Jugendhilfeträger organisiert wird oder das Kind selbst eine Aufführung gibt. In diesen Fällen ist ein Verbleib, ohne Begleitung, bis 24:00 Uhr gestattet. | Der Besuch ist ohne Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person bis 24:00 Uhr gestattet. |
| Kino | Ohne eine erziehungsberechtigte Begleitperson dürfen Kinder bis 20:00 Uhr ins Kino gehen, sofern der Film eine FSK-Altersfreigabe von 0, 6 oder 12 hat. Diese Regelung gilt auch, wenn das Kind von einer volljährigen Person begleitet wird. | Ohne eine erziehungsberechtigte Begleitperson dürfen Kinder bis 22:00 Uhr ins Kino gehen, sofern der Film eine FSK-Altersfreigabe von 0, 6 oder 12 hat. Diese Regelung gilt auch, wenn das Kind von einer volljährigen Person begleitet wird. | Die Jugendlichen dürfen bis 24:00 Uhr Filme sehen, die eine FSK-Altersfreigabe von höchstens 16 Jahren haben. Diese Filme dürfen sie ohne Begleitung eines Erwachsenen schauen, solange sie bis spätesten 24:00 Uhr das Kino verlassen. |
Du willst aber länger bleiben? Kein Problem! Deine Eltern können eine Person bestimmen, die dann auf dich Acht gibt. Die Person muss über 18 Jahre alt sein. Lege deinen Eltern am besten einen vorgefertigten Zettel vor, damit sie schriftlich bestätigen können, dass Du mit Deiner volljährigen Begleitung länger ausgehen darfst.
Ein Beispiel für so einen Zettel findest du hier: Muttizettel Infos & Vorlage
Reisen
Endlich Ferien und die sollen diesmal anders ablaufen. Urlaub mit den Eltern ist zwar schön, aber Urlaub nur mit den Freunden ist noch viel besser. Doch was geht da überhaupt, unter 18 Jahren? Im Jugendschutzgesetzt ist ja so einiges geregelt, wann du in Clubs gehen, wann du Alkohol trinken oder wie lang du ausgehen darfst. Ob du allein reisen darfst, ist allerdings nicht explizit geregelt. Das große Problem ist die Aufsichtspflicht, denn deine Eltern haben diese für dich bis zu deinem 18. Geburtstag. Erlauben sie dir, mit deinen Freunden allein zu reisen, beispielsweise 200 km weiter, auf einen Campingplatz, so entlassen sie dich in eine „selbstverantwortete Aufsicht“. Passiert dann etwas, so liegt die Verantwortung dafür bei deinen Eltern und sie können entsprechend belangt werden. Sprich mit deinen Eltern über Möglichkeiten, beispielweise Urlaub über einen Jugendverein oder Jugendfreizeiten zu planen. Die Teilnahme einer erwachsenen Person zum Campingtrip, welche die Aufsicht für dich übertragen bekommt, ist auch eine Variante. Unabhängig davon lassen die meisten Hotels und Campingbetreiber Jugendliche unter 16 Jahren nicht allein einchecken und ab 16 Jahren fordern sie eine schriftliche Erlaubnis der Personensorgeberechtigten. Das sind jedoch individuelle Entscheidungen der einzelnen Betreiber. Sicher findet ihr eine Lösung, wie du auch mal Urlaub ohne deine Eltern haben kannst, mit der alle gut leben können. Sprecht miteinander und seit bereit für Kompromisse.



